Nach einem Unfall oder bedingt durch eine plötzliche schwere Erkrankung kommt es meist völlig unerwartet, dass der Partner oder ein Elternteil zum Pflegefall wird und seinen Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kann. Wie Sie als Angehöriger diese emotionale und auch organisatorische Herausforderung Schritt für Schritt angehen können, zeigen die folgenden Hinweise.
02.09.2021
Wenn Ihr Angehöriger pflegebedürftig wird und wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, sollten Sie prüfen, ob bereits eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung vorhanden ist. Diese bilden die rechtlichen Voraussetzungen für die Pflege und nur wenn Sie dazu bevollmächtigt sind, dürfen Sie Entscheidungen für Ihren Angehörigen treffen. Sollte keine Vorsorgevollmacht vorliegen, können Sie einen Antrag auf Betreuung beim örtlichen Amtsgericht Ihres Angehörigen stellen.
Im zweiten Schritt gilt es herauszufinden, wie sehr und in welchen Bereichen Ihr Angehöriger Unterstützung benötigt. Einschränkungen können in folgenden Bereichen auftreten:
Anhand dieser Kriterien wird auch ein Gutachter bei der Bestimmung des Pflegegrads den Zustand Ihres Angehörigen beurteilen. Versuchen Sie daher schon vorher wenn möglich gemeinsam mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen herauszufinden, welche Dinge er oder sie noch selbstständig durchführen kann und wobei Hilfe benötigt wird. Das bietet Ihnen zum einen eine Entscheidungsgrundlage für die Art der nötigen Pflege, z.B. stundenweise oder 24-Stunden-Betreuung. Zum anderen hilft Ihnen diese Einschätzung bereits dabei herauszufinden, in welchen Pflegegrad Ihr Angehöriger voraussichtlich eingestuft werden wird – und gibt damit Aufschluss über die finanzielle Leistung durch die Pflegekasse.
Die Beantragung eines Pflegegrades ist wichtig, um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten. Dies sollten Sie frühzeitig erledigen, denn die finanziellen Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag ausgezahlt, an dem der Antrag gestellt wurde. Folgen Sie dazu diesen Schritten:
Je nach Pflegebedarf können unterschiedliche Pflegeformen in Frage kommen. Wichtig dabei ist, sowohl die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zu berücksichtigen als auch die eigenen Möglichkeiten und Grenzen beispielsweise bei der Pflege zu Hause abzuschätzen. Trauen Sie sich eine häusliche Pflege alleine oder mit professioneller Unterstützung zu? Lässt sich die Pflege mit Beruf und Familie vereinbaren? Oder ist der Pflegebedarf so hoch, dass eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch erfahrene Fachkräfte die beste Wahl ist? Besprechen Sie all die Fragen mit weiteren Familienmitgliedern und falls möglich mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen, um die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Folgende Pflegearten sollten Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen:
Wurde Ihrem Angehörigen ein Pflegegrad bewilligt, stehen ihm Leistungen durch die Pflegekasse bzw. PPV zu. Diese richten sich nach der Höhe des zugesprochenen Pflegegrads. Auch für nötige Pflegehilfsmittel kommt die Krankenkasse anteilig oder vollständig auf. Sollten die finanziellen Mittel des Angehörigen nicht ausreichen, um die vollen Kosten der Pflege zu finanzieren, werden unter Umständen die direkten Nachkommen unterhaltspflichtig. Zur Pflegefinanzierung liefert das Bundesministerium für Gesundheit nähere Informationen.
Viele unserer Einrichtungen bieten eine kostenlose Pflegehotline für Betroffene und Angehörige an. Wenden Sie sich gerne mit Ihren Fragen zur Pflege an Ihren gewünschten Standort: