Plötzlich pflegebedürftig – Tipps für Angehörige

Nach einem Unfall oder bedingt durch eine plötzliche schwere Erkrankung kommt es meist völlig unerwartet, dass der Partner oder ein Elternteil zum Pflegefall wird und seinen Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kann. Wie Sie als Angehöriger diese emotionale und auch organisatorische Herausforderung Schritt für Schritt angehen können, zeigen die folgenden Hinweise.

02.09.2021

Pflegebedürftige Seniorin sitzt mit Pflegerin auf einer Parkbank

1. Rechtliche Vertretung klären

Wenn Ihr Angehöriger pflegebedürftig wird und wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, sollten Sie prüfen, ob bereits eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung vorhanden ist. Diese bilden die rechtlichen Voraussetzungen für die Pflege und nur wenn Sie dazu bevollmächtigt sind, dürfen Sie Entscheidungen für Ihren Angehörigen treffen. Sollte keine Vorsorgevollmacht vorliegen, können Sie einen Antrag auf Betreuung beim örtlichen Amtsgericht Ihres Angehörigen stellen.

2. Pflegebedarf ermitteln

Im zweiten Schritt gilt es herauszufinden, wie sehr und in welchen Bereichen Ihr Angehöriger Unterstützung benötigt. Einschränkungen können in folgenden Bereichen auftreten:

  • Mobilität: z.B. körperliche Beweglichkeit beim Aufstehen aus dem Bett, Fortbewegung in der Wohnung, Treppensteigen
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: z.B. Sachverhalte verstehen und sprechen, zeitliche und örtliche Orientierung
  • Selbstversorgung: z.B. selbstständiges Waschen, Anziehen, Essen und Trinken
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: z.B. nächtliche Unruhe, Abwehr pflegerischer Maßnahmen, Ängste oder Aggressionen
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: z.B. selbstständig Medikamente einnehmen, Blutzucker messen, Arztbesuche
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: z.B. den Tagesablauf selbstständig zu gestalten, mit anderen Menschen in direkten Kontakt zu treten

Anhand dieser Kriterien wird auch ein Gutachter bei der Bestimmung des Pflegegrads den Zustand Ihres Angehörigen beurteilen. Versuchen Sie daher schon vorher wenn möglich gemeinsam mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen herauszufinden, welche Dinge er oder sie noch selbstständig durchführen kann und wobei Hilfe benötigt wird. Das bietet Ihnen zum einen eine Entscheidungsgrundlage für die Art der nötigen Pflege, z.B. stundenweise oder 24-Stunden-Betreuung. Zum anderen hilft Ihnen diese Einschätzung bereits dabei herauszufinden, in welchen Pflegegrad Ihr Angehöriger voraussichtlich eingestuft werden wird – und gibt damit Aufschluss über die finanzielle Leistung durch die Pflegekasse.

3. Pflegegrad beantragen

Die Beantragung eines Pflegegrades ist wichtig, um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten. Dies sollten Sie frühzeitig erledigen, denn die finanziellen Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag ausgezahlt, an dem der Antrag gestellt wurde. Folgen Sie dazu diesen Schritten:

  1. Fordern Sie ein Antragsformular bei der Pflegekasse bzw. privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) Ihres pflegebedürftigen Angehörigen an. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angegliedert.
  2. Schicken Sie das ausgefüllte Formular an die Pflegekasse / PPV Ihres Angehörigen zurück.
  3. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bzw. von MEDICPROOF bei privat Versicherten) wird sich bei Ihnen melden, um einen Termin zu vereinbaren. Dieser wird Ihren Angehörigen zuhause besuchen und der Pflegekasse / PPV einen Bericht über dessen Grad der Pflegebedürftigkeit zusenden.
  4. Anschließend bekommen Sie von der Pflegekasse / PPV einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung sowie die Höhe des zugesprochenen Pflegegrads.

4. Passende Pflegeart finden

Je nach Pflegebedarf können unterschiedliche Pflegeformen in Frage kommen. Wichtig dabei ist, sowohl die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zu berücksichtigen als auch die eigenen Möglichkeiten und Grenzen beispielsweise bei der Pflege zu Hause abzuschätzen. Trauen Sie sich eine häusliche Pflege alleine oder mit professioneller Unterstützung zu? Lässt sich die Pflege mit Beruf und Familie vereinbaren? Oder ist der Pflegebedarf so hoch, dass eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch erfahrene Fachkräfte die beste Wahl ist? Besprechen Sie all die Fragen mit weiteren Familienmitgliedern und falls möglich mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen, um die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Folgende Pflegearten sollten Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen:

  • Stationäre Pflege
    Bei der langfristigen stationären Unterbringung in einer Senioren-Residenz profitiert Ihr Angehöriger von einer umfassenden Pflege und Betreuung durch geschultes Fachpersonal, sodass diese Form der Pflege auch bei einer hohen Pflegebedürftigkeit gut geeignet ist. Gleichzeitig sorgen soziale Kontakte zu den Bewohnern und gemeinsame Aktivitäten für Abwechslung und einen geregelten Alltag. Viele Einrichtungen sind auf unterschiedliche Bedürfnisse in der Pflege spezialisiert, wie die Demenz-Pflege, junge Pflege oder Wachkoma-Pflege.
    Stationäre Pflege bei Alloheim
  • Pflege zu Hause / Ambulante Pflege
    Mit eventuellen Umbauten für mehr Barrierefreiheit kann Ihr Angehöriger bei der Pflege zu Hause sein Leben im gewohnten Umfeld fortführen und den bisherigen Tagesablauf beibehalten. Je nach Pflegebedarf erfolgt die Versorgung durch Angehörige und / oder unterstützt durch einen ambulanten Pflegedienst.
    Ambulante Pflege bei Alloheim
  • Tagespflege
    Sie sind berufstätig und können Ihren pflegebedürftigen Angehörigen nur morgens und abends betreuen? In einer Tagespflegeeinrichtung erhält Ihr Angehöriger tagsüber professionelle Pflege, fürsorgliche Betreuung und Gemeinschaft.
    Tagespflege bei Alloheim
  • Betreutes Wohnen
    Im Betreuten Wohnen lebt Ihr Angehöriger in einer eigenen altersgerechten Wohnung und kann dabei zusätzliche Serviceleistungen in Anspruch nehmen wie buchbare Mahlzeiten, Reinigungshilfen aber auch die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst.
    Betreutes Wohnen bei Alloheim

5. Finanzierung sicherstellen

Wurde Ihrem Angehörigen ein Pflegegrad bewilligt, stehen ihm Leistungen durch die Pflegekasse bzw. PPV zu. Diese richten sich nach der Höhe des zugesprochenen Pflegegrads. Auch für nötige Pflegehilfsmittel kommt die Krankenkasse anteilig oder vollständig auf. Sollten die finanziellen Mittel des Angehörigen nicht ausreichen, um die vollen Kosten der Pflege zu finanzieren, werden unter Umständen die direkten Nachkommen unterhaltspflichtig. Zur Pflegefinanzierung liefert das Bundesministerium für Gesundheit nähere Informationen.

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