Sie müssen Ihren Angehörigen bereits länger als 6 Monate zu Hause pflegen, um die Verhinderungspflege von der Pflegekasse genehmigt zu bekommen. Außerdem muss mindestens der Pflegegrad 2 bei Ihrem Angehörigen vorliegen.
Aber auch wenn dies nicht der Fall ist und Ihr Angehöriger keinen Pflegegrad hat, versorgen wir ihn gerne bei uns. Dann wird die Verhinderungspflege jedoch nicht von der Pflegekasse bezuschusst.