bei Alessia „Schöneberg“. Wir sorgen für mehr Lebensqualität durch fachgerechte und freundliche ambulante Pflege – zu Hause oder beim Betreuten Wohnen.
Darüber hinaus sind wir kompetente Partner im Überleitungsmanagement für Krankenhäuser und für Anbieter von Betreutem Wohnen für Senioren.
Wenn nach einem Krankenhaus-, Reha- oder Pflegeheimaufenthalt noch ambulante Pflege notwendig ist, oder die täglichen Dinge nicht mehr so leicht von der Hand gehen, ist der Ambulante Pflegedienst Alessia „Schöneberg“ für Sie oder Ihre Angehörigen der richtige Partner. Unser Team bietet Ihnen eine aktivierende, ganzheitliche Versorgung und ist in Berlin und Umgebung gerne für Sie da.
Und im Falle eines Falles haben Sie mit Alloheim direkt einen guten Partner, wenn es zu Hause doch nicht mehr geht und der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung ansteht.
Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurde am 01.01.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Fokus der Betrachtungen stehen die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen.
Kernfragen bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind: “Was kann ein Mensch noch alleine? Wobei benötigt er personelle Unterstützung?“ Je nach Schwere der Beeinträchtigungen hinsichtlich Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, werden Pflegebedürftige einem von fünf Pflegegraden zugeordnet.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über unsere aktuellen Leistungen.
Genießen Sie Ihre Zeit und gönnen sich etwas Gutes – wir unterstützen Sie dabei im Rahmen Ihrer gesetzlichen Ansprüche.
Auch pflegende Angehörige brauchen einmal Urlaub oder werden krank. Die Organisation einer kurzzeitigen (Urlaubs)vertretung für pflegende Angehörige wird über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI geregelt. Hierfür stehen Ihnen jährlich 1.612,00 Euro zur Verfügung. Voraussetzung ist eine 6 monatige Pflegezeit und eine bei der Pflegekasse eingetragene Pflegeperson.
Diese Leistungen stehen allen Pflegebedürftigen in Höhe von 125,00 Euro monatlich zu. Dies ist eine sog. Sachleistung. Sie kann nur von einem eingetragenen Pflegedienst abgerufen werden. Wir bieten Ihnen in diesem Rahmen:
Die Berücksichtigung von individuellen Wünschen und Gewohnheiten steht im Vordergrund.