News
08.06.2020 | Waldheim
Nach Absprache mit unserem zuständigen Gesundheitsamt dürfen wir Ihnen verkünden, dass ab dem 08.06.2020 wieder Besuche in unserer Einrichtung für Sie möglich sind. Zum Schutz unserer Bewohner, sind vorerst noch Einschränkungen nötig. Anbei finden Sie die Rahmenbedingungen, unter denen Besuche für Sie wieder möglich sind.
Ihr Alloheim-Team An der Schillerhöhe
Besuchsregelungen
- Pflicht zum tragen eines 3-lagigen Mund- und Nasenschutzes für die Angehörigen
- die Angehörigen desinfizieren sich bei Betreten der Einrichtung die Hände
- direkter Kontakt ist untersagt
- Stühle und Tische werden nach einem Besuch mit Flächendesinfektion gereinigt
- Plan zur richtigen Händedesinfektion und Desinfektionsmittel werden gut sichtbar durch die Einrichtung platziert
- Ausgeschlossen von der Besuchsregelung sind Angehörige und Bewohner:
o die innerhalb der letzten 14 Tage Covid-19-typischen Symptome hatten
o wissentlichen Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person hatten
o sich im Ausland aufgehalten haben
- Besuchszeit: Mo – So von 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
- pro Wohnbereich dürfen maximal 3 Bewohner gleichzeitig von maximal 3 Besuchern, Besuch empfangen
- Besuchszeit wird vorerst auf 30 min pro Bewohner begrenzt
- Zeit von 30 Minuten kann verlängert werden, wenn die Angehörigen sich mit den Bewohnern im Außenbereich aufhalten – auch hier ist darauf zu achten, dass die geltenden Regeln für Zusammenkünfte eingehalten werden
- Besuche auf dem Wohnbereich finden ausschließlich im Bewohnerzimmer statt
- Bewohner im Doppelzimmer wird ein festgelegter Bereich innerhalb des Wohnbereiches als Besucherbereich festgelegt
- Besucher müssen sich in die Besuchsliste eintragen
- mit Unterschrift auf dieser Liste bestätigt der Besucher, dass er selbst keine Covid-19-typischen Symptome hat und keinen Kontakt zu infizierten Personen hat
Die Anmeldung für einen Besuch hat mindestens 24 Stunden vor dem Besuch in der Verwaltung der Einrichtung zu erfolgen. Die Anmeldezeiten sind Montag – Freitag von 09:00 – 16:00. Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet sind, sich an die Vorgaben zu halten. Bei vorsätzlicher Missachtung wird der Besuch sofort abgebrochen. Die Einrichtungsleitung kann ein Besuchsverbot (Hausrecht) aussprechen.