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28.07.2023 | Bad Rodach
Tipp 1: Möglichst früh mit der Patientenverfügung beschäftigen
Zugegeben, der Gedanke an Krankheit, Verletzlichkeit und Hilflosigkeit ist kein schöner. Daher wird das Thema Patientenverfügung oft auf später verschoben. „Dann kann es aber zu spät sein“, so Matthias Bögel. Aus seiner Sicht ist es ratsam, sich möglichst früh darum zu kümmern. „Das kann ruhig schon mit 30 oder 40 Jahren sein. Denn mit einer Patientenverfügung nimmt man den Angehörigen eine Last von den Schultern.“ Die Sorge, an der Verfügung nichts ändern zu können, ist übrigens unbegründet. Sie kann jederzeit angepasst werden.
Tipp 2: Konkrete Gedanken machen
Eine Patientenverfügung braucht Zeit und viele Gedanken. Denn dieses sensible Dokument soll die Wünsche und Sorgen des Erstellers eindeutig und möglichst konkret darstellen. Allgemeine Aussagen werden unter Umständen von Gerichten nicht anerkannt. So urteilte der Bundesgerichtshof schon 2016: „Die schriftliche Äußerung, keine ‚lebenserhaltenden Maßnahmen‘ zu wünschen, enthält für sich genommen nicht die für eine bindende Patientenverfügung notwendige konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen.“
Matthias Bögel: „Idealerweise benennt die Patientenverfügung möglichst konkrete Zustände wie zum Beispiel eine Krankheit im Endstadium oder Hirnschädigungen und welche Maßnahmen, wie künstliche Ernährung, Beatmung oder Schmerzmittel, sich der Betroffene in welchem Fall wünscht.“
Tipp 3: Unterstützung holen bei der Erstellung
Damit das Dokument rechtssicher ist, empfiehlt der Alloheim-Experte, sich Unterstützung bei der Erstellung zu holen. „Der Hausarzt ist der richtige Ansprechpartner, wenn bereits Erkrankungen vorliegen. Er kann beraten, welche Symptome oder Folgen möglich sind und worauf sich der Betroffene einstellen sollte. Für die Rechtssicherheit der Patientenverfügung sorgt ein versierter Rechtsanwalt, dafür übernehmen einige Rechtschutzversicherungen die Kosten. Aber auch die Verbraucherzentralen beraten zu diesem Thema und halten gute Vorlagen bereit, die individuell angepasst werden können.“
4. Vertraute einweihen
Eine gute Patientenverfügung sorgt für Sicherheit. „Und das nicht nur beim Ersteller, sondern auch bei seinen Angehörigen“, weiß Matthias Bögel. Es ist beruhigend, Klarheit zu haben. Daher sollte das Dokument auch kommuniziert werden. So können Bevollmächtigte, Verwandte oder Freunde eingeweiht werden, damit sie im Fall der Fälle Bescheid wissen und gut vorbereitet sind.
5. Sicherer Ort und Hinweis darauf
Ähnlich wie ein Testament ist auch eine Patientenverfügung ein wichtiges und sensibles Dokument. Es sollte daher an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. „Idealerweise weiß der Entscheidungsbevollmächtigte, wo sich das Original befindet“, erläutert Bögel. „Denn er braucht diese Ausfertigung, um handeln zu können.“ Um unterwegs abgesichert zu sein, kann der Ersteller einen Hinweis auf die Vollmacht in seiner Geldbörse bei sich tragen. Eine Alternative ist es, die Patientenverfügung bei Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Darauf haben behandelnde Ärzte und Betreuungsgerichte Zugriff. So können sie im Ernstfall schnelle Entscheidungen treffen, die dem Willen des Erstellers entsprechen.